Hinweise zur Barrierefreiheit

Die Stadt Höxter möchte, dass ihre Webseiten für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich sind. Daher setzen wir uns dafür ein, die Barrierefreiheit unserer Webseiten kontinuierlich zu verbessern. Rechtsgrundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Verbindung mit der EU-Richtlinie 2019/882 sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://www.hoexter-tourismus.de

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Trotz unserer Bemühungen kann es vorkommen, dass einzelne Inhalte noch nicht vollständig mit den Anforderungen der BITV 2.0 – Konformitätsstufe AA- vereinbar sind. Wir bitten um Verständnis und arbeiten kontinuierlich daran, alle Aspekte unserer Webseiten zu verbessern.

Folgende Inhalte sind nicht barrierefrei

  • Einige Inhalte (z.B. Karten oder externe Widgets) sind noch nicht vollständig mit Screenreadern nutzbar.
  • Noch nicht alle Bilder haben einen alternativen Text und teilweise ist die Nutzung durch von Screenreadern erschwert. 
    Die Bilder stammen aus einer Datenbank und somit teilweise von Partnern, in diesen Fällen kann die Bearbeitung nicht von uns vorgenommen werden.
  • Je nach Kontrastwert der Bilder lassen sich Schriften und Copyright-Angaben nicht immer ausreichend erkennen.
  • Nicht alle Inhaltselemente sind ausschließlich mit der Tastatur bedienbar.
  • PDF-Dateien und Dokumente sind noch nicht barrierefrei. 
    Wir arbeiten daran, neue PDF-Dateien und Dokumente, wie unsere Prospekte in einer barrierefreien Webversion zur Verfügung zu stellen.

 

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 16.06.2025 erstellt. Die Webseite wird laufend optimiert, die Bewertung der Barrierefreiheit basiert auf einer Selbstbewertung mit Unterstützung gängiger Prüfwerkzeuge (z.B. WAVE, Lighthouse,). Regelmäßige Checks werden durchgeführt und Neuerungen nach Empfehlung des Webseitbetreibers eingebunden. 

 

Ihre Hinweise und Anregungen

Ihre Rückmeldung ist uns sehr wichtig! Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht. Ihre Hinweise helfen uns, unsere Barrierefreiheit kontinuierlich zu verbessern. 

Bitte kontaktieren Sie uns unter:

 

Ombudsstelle
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen richtet gem. §§ 10 d, 10 e Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und §§ 9 ff. Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) die folgende Ombudsstelle ein: Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der

Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de